Allgemeine Geschäftsbedingungen

Feinmechanischer-Optischer-Service

1. Allgemeines

Die Reparatur- / Serviceaufträge werden gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ausgeführt, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Dies gilt insbesondere für die Auftragsbedingungen des Auftraggebers, soweit sie mit diesen Bedingungen im Widerspruch stehen bzw. den Umfang der Reparatur- und Lieferpflichten in einer Form erweitern, ändern oder einzelne Bestimmungen ausschließen. Diese Reparatur- / Servicebedingungen gelten für alle Lieferungen, auch wenn sie bei späteren Abschlüssen dem Auftraggeber nicht extra mitgeteilt werden. Der Reparatur- / Servicervertrag zwischen Ihnen und uns kommt nur zustande, wenn Sie den Reparaturauftrag schriftlich erteilen. Auftragserteilungen und Bestellungen im Internet via e-mail oder unter Verwendung der online-Formulare auf der Website www.FOS-Blomeier.de sind ohne Unterschrift rechtskräftig.

2. Auftrag- Kostenvoranschlag- Reparatur

Kostenvoranschläge sind grundsätzlich unverbindlich. Bei einer Überschreitung des Anschlags von mehr als 20% sind wir jedoch verpflichtet, Sie unverzüglich hiervon in Kenntnis zu setzen. Kostenvoranschläge sind grundsätzlich kostenpflichtig und 3 Monate gültig (Ersatzteilpreiserhöhungen werden nicht berücksichtigt). Sollte die Reparatur zur Zeit nicht gewünscht werden, erhalten Sie das Gerät gegen Berechnung der Bearbeitungsgebühr und der anfallenden Versandgebühr unrepariert zurück. Werden Kostenvoranschläge nicht beantwortet, erhalten Sie das Gerät unrepariert und unter Berechnung der Bearbeitungsgebühr und der anfallenden Versandkosten zurück. Bei einer späteren Reparatur können diese Kosten nicht in Abzug gebracht werden. Werden wir mit einer Garantie- oder Gewährleistungsreparatur beauftragt und stellt sich bei der Reparatur heraus, dass kein Garantie- oder Gewährleistungsfall gegeben ist, so gilt der Auftrag als ein solcher zur Erstellung eines kostenpflichtigen Kostenvoranschlags. Falsch bestellte oder nicht benötigte Ersatzteile werden von der Firma F.O.S. nicht zurückgenommen.

3. Gewährleistung

Für die von uns ausgeführten Arbeiten räumen wir eine Gewährleistungszeit von 6 Monaten ab Rechnungsdatum ein. Eine Gewährleistung ist nur möglich unter Vorlage der Rechnung. Die Gewährleistung ist für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, Fremdeingriff und Gewaltanwendung entstanden sind, ausgeschlossen. Neben dem Gewährleistungsanspruch sind weitere Ansprüche aller Art, wie Ersatz für Filmmaterial, Entschädigung für entgangenen Gewinn, Erstattung der Kosten für Ersatzteile usw., ausgeschlossen. Für vom Kunden beigefügtes Zubehör, wie Filme, Filter, Tasche, Speichermedien, nicht zur Reparatur bestimmte Gegenstände, wird keine Haftung übernommen. Schönheitsfehler werden nur auf ausdrücklichen Wunsch behoben. Keine Haftung können wir für Schäden durch Transport, Einbruch, Feuer, Wasser oder höhere Gewalt übernehmen. Dies gilt auch für die reparaturausführende Werkstatt. Die Aushändigung der Geräte erfolgt an diejenige Person, die im Besitz des Reparaturscheines ist. Der Versand erfolgt an die uns genannte Anschrift. Zur Prüfung der Empfangsberechtigung sind wir berechtigt, aber nicht verpflichtet.

4. Aufbewahrungspflicht

Unsere Aufbewahrungspflicht beträgt 1 Jahr bezogen auf das Annahmedatum. Danach behalten wir uns vor, die Geräte zur Deckung der uns entstandenen Kosten zu veräußern bzw. zu verschrotten

5. Versand

Die Rücksendung der Reparaturgeräte wird auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers durchgeführt. Die Versicherung des Rücktransportes ist Sache des Auftraggebers. Werden Reparaturen nicht innerhalb von 3 Monaten nach Fertigstellung abgeholt oder bei deren Übersendung vom Auftraggeber angenommen, entfällt von diesem Zeitpunkt an jegliche Haftung. Im Falle der Rücksendung haben Sie die Pflicht, das Reparaturgut bzw. die Ersatzteillieferung unverzüglich auf äußere Unversehrtheit und auf Funktion zu überprüfen. Transportschäden sind unverzüglich zu melden, desweiteren muss der Frachtzusteller in Kenntnis gesetzt werden. Auch bei der späteren Entdeckung von Mängeln, die bei der Prüfung nicht festgestellt werden konnten, möchten wir Ihnen schon aus Beweisgründen dringend empfehlen, schnellstmöglich eine schriftliche Mängelanzeige zu erheben.

6. Zahlung

Die erbrachte Reparatur- / Serviceleistung wird auf der Rechnung nach Arbeitszeit und Ersatzteilen spezifiziert oder aber als pauschalierte Leistung abgerechnet. Im Sinne einer rationellen Abwicklung können keine weiteren Spezifikationen erfolgen. Reparaturen werden grundsätzlich nur gegen Barzahlung oder Nachnahme ausgeführt. Im übrigen sind unsere Rechnungen sofort ohne Abzug fällig.

7. Rechtliches

Sollten einzelne oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll vielmehr eine Regelung treten, die dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.